Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Brands

Jusup Salmursajew e.U., Marke HUMN01, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 165, [PLZ Ort], FN [Nummer], [Firmenbuchgericht] („HUMN01“) · Fassung vom [Datum]

1. Geltung

1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen von HUMN01 an Marken, Händler und Agenturen („Brand“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG; die Brand bestätigt mit dem Auftrag, Unternehmer zu sein.

1.2 Vorrang hat, was im unterschriebenen Leistungsschein (Auftrag) steht, danach diese AGB. Bedingungen der Brand gelten nur, wenn HUMN01 ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 „Schriftlich“ umfasst E-Mail und elektronische Signatur.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von HUMN01 sind bis zum darin genannten Entscheidungsdatum verbindlich, danach freibleibend. Creator-Verfügbarkeiten sind bis zur Unterschrift nicht reserviert.

2.2 Der Vertrag kommt mit der Unterschrift beider Seiten unter dem Leistungsschein zustande (auch per elektronischer Signatur).

3. Leistungen von HUMN01

3.1 HUMN01 erbringt die im Leistungsschein beschriebenen Leistungen, insbesondere: Routine-Moment-Konzept, Auswahl und Beauftragung der Creator, Briefing, Abstimmung der Inhalte, Prüfung von Kennzeichnung, Wirkungsaussagen und Filter-Regel, Organisation der Veröffentlichung, Rechte-Dokumentation und Report.

3.2 HUMN01 schließt die Verträge mit den Creatorn im eigenen Namen ab, rechnet gegenüber der Brand ab und zahlt die Creator aus. Die Brand hat keinen unmittelbaren Leistungsanspruch gegen die Creator.

3.3 Kein Erfolg geschuldet. HUMN01 und die Creator schulden die vereinbarten Inhalte und Veröffentlichungen, nicht eine bestimmte Reichweite, Interaktion, Klickzahl oder einen Umsatz. Prognosen und Erfahrungswerte sind unverbindlich.

3.4 Ersatz-Creator. Fällt ein Creator aus (Krankheit, Kündigung, Verstoß gegen Abschnitt 9, Reputationsrisiko), schlägt HUMN01 einen gleichwertigen Ersatz vor. Lehnt die Brand ab, wird der auf diesen Creator entfallende Preis gutgeschrieben; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

3.5 HUMN01 darf Subunternehmer (z. B. Schnitt) einsetzen und bleibt der Brand gegenüber verantwortlich.

4. Mitwirkung der Brand

4.1 Die Brand liefert rechtzeitig: Produkte in ausreichender Menge frei Haus an die Creator, Produktinformationen, Pflichtangaben, zulässige Wirkungsaussagen und deren Belege, Markenvorgaben, Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis.

4.2 Belege für Wirkungsaussagen. Jede Aussage zur Wirkung eines kosmetischen Mittels, die die Brand vorgibt oder freigibt, muss den gemeinsamen Kriterien der VO (EU) 655/2013 und Art 20 VO (EG) 1223/2009 entsprechen (Rechtskonformität, Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit, fundierte Entscheidung). Die Brand stellt HUMN01 die Belege vor Produktionsbeginn zur Verfügung. Aussagen ohne Beleg werden nicht verwendet. Heilaussagen und Aussagen, die ein Produkt als Arzneimittel oder Medizinprodukt erscheinen lassen, sind ausgeschlossen.

4.3 Die Brand stellt sicher, dass ihre Vorgaben, Produkte, Marken, Musik, Bilder und sonstigen Materialien keine Rechte Dritter verletzen und gesetzeskonform sind. Sie hält HUMN01 und die Creator schad- und klaglos, soweit Ansprüche Dritter auf ihren Vorgaben oder Materialien beruhen.

4.4 Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Termine entsprechend. Dauert die Verzögerung länger als 30 Tage, kann HUMN01 die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.

5. HUMN01-Regeln für Inhalte

5.1 Kennzeichnung. Bezahlte Inhalte werden am Anfang der Caption und im Bild/Video als „Werbung“ gekennzeichnet und zusätzlich mit dem Plattform-Label für bezahlte Partnerschaften versehen (§ 26 MedienG, § 6 ECG, UWG; in Deutschland § 5a Abs 4 UWG). Auch reine Produktgeschenke werden gekennzeichnet. Eine Vorgabe der Brand, auf die Kennzeichnung zu verzichten, ist unbeachtlich.

5.2 Kein Filter auf der Wirkung. Wird eine Produktwirkung auf Haut oder Haar gezeigt, verwenden die Creator keine Filter und keine Retusche auf Haut oder Haar. Vorher-Nachher-Darstellungen nur echt und unter vergleichbaren Bedingungen.

5.3 Musik. In bezahlten Inhalten und Reposts der Brand wird nur für kommerzielle Nutzung lizenzierte Musik verwendet (z. B. Meta Sound Collection). Für Musik, die die Brand vorgibt, ist die Brand verantwortlich.

5.4 Redaktionelle Integrität. Creator geben ihre ehrliche Meinung wieder. Die Brand kann keine Aussagen verlangen, die der Creator nicht teilt.

6. Freigabe

6.1 HUMN01 übermittelt der Brand die Entwürfe mit Hinweis auf die Freigabefrist. Inklusive ist eine Korrekturrunde je Inhalt. Korrekturen sind Abweichungen vom Briefing, fehlerhafte Fakten oder Claims und Kennzeichnungsfehler – keine Geschmacksfragen.

6.2 Freigabefiktion: Äußert sich die Brand nicht binnen 3 Werktagen nach Übermittlung, gilt der Entwurf als freigegeben. HUMN01 weist bei jeder Übermittlung ausdrücklich auf diese Folge hin.

6.3 Weitere Korrekturrunden oder Nachdrehs auf Wunsch der Brand werden nach Aufwand angeboten.

7. Nutzungsrechte

7.1 Die Rechte an den Inhalten liegen beim jeweiligen Creator. HUMN01 räumt der Brand nach vollständiger Zahlung eine nicht-exklusive Werknutzungsbewilligung (§ 24 UrhG) in dem im Leistungsschein festgelegten Umfang ein (Kanäle, Dauer, Gebiet, organisch/Paid, Bearbeitungen). Ohne Festlegung gilt: Repost bzw. Teilen auf den eigenen organischen Social-Media-Kanälen der Brand für 30 Tage (Routine Drop) bzw. 90 Tage (Routine Campaign, Always-on), Gebiet DACH, keine Bearbeitung außer Kürzung und Untertitel.

7.2 Paid Usage (Partnership Ads, Spark Ads, Whitelisting, Nutzung in Anzeigen der Brand), Rohmaterial und Kategorie-Exklusivität sind nur umfasst, wenn sie im Leistungsschein mit Aufpreis vereinbart sind.

7.3 Die Einwilligung der Creator in die Nutzung ihres Bildnisses (§ 78 UrhG) reicht genau so weit wie Ziffer 7.1 und 7.2. Nach Ablauf entfernt die Brand Inhalte aus Anzeigen und stellt keine neuen Veröffentlichungen ein; organische Altbeiträge dürfen stehen bleiben, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.4 KI-Verbot. Die Brand darf Inhalte, Gesicht, Körper, Stimme und Namen der Creator nicht zum Training, Feintuning oder Testen von KI-Systemen verwenden und keine synthetischen Nachbildungen (z. B. Avatare, Stimmklone, generierte Varianten mit Gesicht oder Stimme) erstellen oder erstellen lassen. Das gilt auch nach Ablauf der Nutzungsdauer.

7.5 Verstößt die Brand gegen Ziffer 7, schuldet sie neben Schadenersatz das für die tatsächliche Nutzung angemessene Entgelt, mindestens den Paid-Usage-Aufschlag laut Leistungsschein für den Zeitraum der Nutzung.

8. Preise und Zahlung

8.1 Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer. Produkte, Versand und Media-Budget sind nicht enthalten.

8.2 Sofern im Leistungsschein nichts anderes steht: Aufträge bis 6.000 € netto 100 % Vorkasse; darüber 50 % bei Auftrag, 50 % am Tag des ersten Livegangs; Always-on monatlich im Voraus. Zahlungsziel 7 Tage ab Rechnung.

8.3 Produktionsstart erst, wenn der Leistungsschein unterschrieben, die fällige Zahlung eingegangen und die Produkte bei den Creatorn angekommen sind. Termine laufen ab diesem Zeitpunkt.

8.4 Bei Zahlungsverzug schuldet die Brand Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), eine Pauschale von 40 € (§ 458 UGB) sowie die angemessenen Kosten der Betreibung. HUMN01 darf Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten; bei einer zweiten Rate wird erst nach Eingang der ersten veröffentlicht.

8.5 Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

9. Wohlverhalten

9.1 HUMN01 verpflichtet die Creator vertraglich, während der Kampagne nichts zu veröffentlichen, was der Brand offensichtlich schadet. Für Äußerungen der Creator außerhalb der beauftragten Inhalte haftet HUMN01 nicht.

9.2 Bei einem erheblichen Reputationsrisiko (z. B. öffentliche Vorwürfe gegen einen Creator) können beide Seiten verlangen, dass noch nicht veröffentlichte Inhalte dieses Creators gestoppt werden; Ziffer 3.4 gilt.

10. Storno und Verschiebung

10.1 Tritt die Brand nach Unterschrift vom Auftrag zurück oder kündigt sie ihn, schuldet sie: bis zur Bestätigung der Creator 25 % des Auftragswerts, nach Abschluss der Creator-Verträge 60 %, nach Versand der Produkte an die Creator oder Beginn der Produktion 100 %, jeweils abzüglich dessen, was HUMN01 nachweislich erspart (§ 1168 Abs 1 ABGB).

10.2 Eine Verschiebung des Livegangs auf Wunsch der Brand ist einmal um bis zu 30 Tage kostenfrei, wenn sie mindestens 5 Werktage vorher mitgeteilt wird.

11. Umgehungsverbot

11.1 Die Brand beauftragt Creator, die HUMN01 ihr vorgestellt oder für sie eingesetzt hat, während der Zusammenarbeit und 12 Monate nach dem letzten Auftrag nicht unmittelbar oder über Dritte, sondern nur über HUMN01. Das gilt nicht für Creator, mit denen die Brand nachweislich schon vor der Vorstellung durch HUMN01 bezahlt zusammengearbeitet hat.

11.2 Für jeden Verstoß schuldet die Brand eine Vertragsstrafe von 30 % der an den Creator geleisteten oder vereinbarten Vergütung, mindestens 1.500 € netto. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

12. Haftung

12.1 HUMN01 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, ebenso für Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HUMN01 nicht.

12.2 Die Haftung ist – außer bei Vorsatz und Personenschäden – der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt; entgangener Gewinn und Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.3 Mängel sind binnen 5 Werktagen ab Livegang bzw. Lieferung schriftlich zu rügen. HUMN01 hat das Recht, zuerst zu verbessern (z. B. Kennzeichnung korrigieren, Inhalt ersetzen). Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

12.4 Für Plattformausfälle, Änderungen von Algorithmen oder Sperren durch Plattformen haftet HUMN01 nicht.

13. Vertraulichkeit und Referenzen

13.1 Beide Seiten behandeln Preise, Konzepte, Briefings, nicht veröffentlichte Produkte und Kennzahlen vertraulich, auch nach Vertragsende.

13.2 HUMN01 darf die Brand als Kundin und die veröffentlichten Inhalte als Referenz nennen. Kennzahlen aus dem Report nennt HUMN01 nur mit Zustimmung der Brand. Ein Widerspruch der Brand gegen die Referenznennung ist jederzeit möglich.

14. Datenschutz

Jede Seite ist für ihre Verarbeitung personenbezogener Daten selbst verantwortlich. HUMN01 gibt Creator-Daten an die Brand nur weiter, soweit es für die Durchführung nötig ist (insbesondere Lieferadressen für Produkte); die Brand verwendet sie ausschließlich dafür und löscht sie nach Abschluss.

15. Anpassung an Rechtsänderungen

Ändern sich Gesetze oder Plattformregeln zur Werbekennzeichnung oder zum Influencer-Marketing (z. B. durch einen EU Digital Fairness Act), passt HUMN01 Kennzeichnung und Abläufe an. Notwendige Änderungen an bereits beauftragten Inhalten werden gemeinsam umgesetzt; Mehrkosten nur nach Vereinbarung.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

16.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von HUMN01. HUMN01 kann die Brand auch an ihrem Sitz klagen.

16.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam; an ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

HUMAN.

ONE OF ONE.

HUMN01 Notes

Einmal im Monat: was in der DACH-Beauty-Creator-Economy passiert. Kein Spam, jederzeit abmeldbar.

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© 2026 HUMN01 · Wien

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